Die qualifizierte Ernährungstherapie richtet sich grundsätzlich an bereits Erkrankte und ist somit eine Rehabilitationsleistung nach § 43 SGB V.
Die Ernährungstherapie kann vom behandelnden Arzt verordnet werden, wenn die Erkrankung durch Ernährung positiv beeinflussbar ist. Diese Verordnung ist budgetneutral!
Bei folgenden Gebieten der Ernährungstherapie möchte ich Sie gerne dabei unterstützen, Ihre Ernährung so umzustellen, dass Ihre gesundheitlichen Beschwerden verbessert werden:
- Nahrungsmittelallergien und deren Kreuzwirkungen
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten, wie Lactose-, Fructose- Histaminunverträglichkeit, Zöliakie
- Adipositas
- Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
- Bluthochdruck
- erhöhte Blutfettwerte
- Gicht
- Rheuma
- Diabetes Typ 2
- Schilddrüsenerkrankungen
- Osteoporose
- Sodbrennen
- Verstopfung
Je nach Krankenkasse werden nach Ausstellung der Verordnung und Erstellung eines Kostenvoranschlages unterschiedliche Anteile der Kosten übernommen – meist variiert das zwischen 80 und 100 %.
Für den Erstkontakt nutzen sie das Kontaktformular oder vereinbaren sie telefonisch einen Termin mit mir.